Wiesbaden. Das hessische Kabinett hat in dieser Woche die Verordnung für den „Feuerwehrführerschein“ beschlossen. Damit dürfen ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren, der anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und der sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes künftig mit ihrem Pkw-Führerschein auch moderne Einsatzfahrzeuge mit Anhänger fahren, die ein zulässiges Gesamtgewicht von 7,5 t nicht überschreiten. Voraussetzung für die Erteilung dieser sogenannten „kleinen Fahrberechtigung" (für LKW 3,5 t - 4,75 t) oder der „großen Fahrberechtigung" (für LKW 3,5 t - 7,5 t), ist die er-folgreiche Teilnahme an einer Ausbildung mit abschließender Fahrprüfung, die feuerwehr- bzw. organisationseigene Kräfte oder Fahrlehrerinnen und Fahrlehrern durchführen können. Letztlich entscheiden THW, die Rettungsorganisationen und die Gemeinden - als Träger der Freiwilligen Feuerwehren - selbstständig, welcher Personenkreis die Einweisung und Prüfung durchführt.
Mediathek und Downloadbereichmit Videos, Bildergalerien und Interviews zum Anschauen und Herunterladen
Direkt zum Download der Broschüre Freiheit und Demokratie stärken Handlungs-Empfehlungen für Kommunen zum Umgang mit Rechtsextremisten.
Häufig gesucht ...
0180 / 10 30 300
Das Bürgertelefon der hessischen Landesregierung ist von Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 17 Uhr für Sie erreichbar. Infos...
Der Hessenfinder Ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen - Der Hessenfinder gibt Informationen für die jeweiligen Lebenslagen.
Das beratungsNetzwerk hessen berät u. a. Schulen, Vereine, Kommunen oder Einzelpersonen nach Vorkommnissen mit rechtsextremem Hintergrund.
"Gemeinsam-Aktiv" die Ehrenamts-Kampagne der Hessischen Landesregierung
mit der Ehrenamtssuchmaschine und vielen Informationen