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Innenminister Boris Rhein

Kabinett beschließt Verordnung für „Feuerwehrführerschein"

Wiesbaden. Das hessische Kabinett hat in dieser Woche die Verordnung für den „Feuerwehrführerschein“ beschlossen. Damit dürfen ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren, der anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und der sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes künftig mit ihrem Pkw-Führerschein auch moderne Einsatzfahrzeuge mit Anhänger fahren, die ein zulässiges Gesamtgewicht von 7,5 t nicht überschreiten. Voraussetzung für die Erteilung dieser sogenannten „kleinen Fahrberechtigung" (für LKW 3,5 t - 4,75 t) oder der „großen Fahrberechtigung" (für LKW 3,5 t - 7,5 t), ist die er-folgreiche Teilnahme an einer Ausbildung mit abschließender Fahrprüfung, die feuerwehr- bzw. organisationseigene Kräfte oder Fahrlehrerinnen und Fahrlehrern durchführen können. Letztlich entscheiden THW, die Rettungsorganisationen und die Gemeinden - als Träger der Freiwilligen Feuerwehren - selbstständig, welcher Personenkreis die Einweisung und Prüfung durchführt.

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